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AGB

ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGENFÜRDEN AUFNAHMEVERTRAG IM GÄSTEHAUS PFEFFERLE

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses Pfefferle (nachfolgend GP genannt) (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung GP, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch GP zustande. GP steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind GP und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Dritte GP gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern GP eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen GP verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung GP beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. GP ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise GP zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen GP an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. GP kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung GP oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen GP erhöht.
  4. Rechnungen GP ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. GP kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist GP berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. GP bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. GP ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Anzahlung i. H. eines halben Tagessatzes, bei längerem Aufenthalt von einem bis zwei Tagessätzen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist GP berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten/geschuldeten Vergütung zu verlangen.
  7. GP ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung GP aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN GP (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit GP geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung GP. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung GP zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Der Kunde kann bis 4 Wochen vor dem Anreisetermin schriftlich stornieren und erhält den angezahlten Betrag unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro pro Wohneinheit zurück erstattet. Sofern zwischen GP und dem Kunden ein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche GP auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber GP ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat GP die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann GP die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen GP pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT GP

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist GP in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage GP auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von GP gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist GP ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist GP berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    - Höhere Gewalt oder andere von GP nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    - GP begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen GP in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich GP zuzurechnen ist;
    - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt GP entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer GP spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann GP aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass GP kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG und GEWÄHRLEISTUNG

  1. GP haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn GP die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung GP beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten GP beruhen. Einer Pflichtverletzung GP steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen GP auftreten, wird GP bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Sollte der Kunde in einer zur Verfügung gestellten Unterkunft einen Mangel feststellen oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr notwendig, dann ist dies gegenüber GP unverzüglich anzuzeigen, damit die Möglichkeit der Abhilfe besteht. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er GP zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

VIII. DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.gaestehaus-pfefferle.de/datenschutz.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz GP.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz GP. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz GP.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.